Rechtsprechung
BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 57a StGB, § 454 StPO
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem fachgerichtlichen Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe - Wolters Kluwer
Sofortige Haftentlassung bei laufendem Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe
- rewis.io
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem fachgerichtlichen Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem fachgerichtlichen Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de
Sofortige Haftentlassung bei laufendem Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem fachgerichtlichen Verfahren über Strafaussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 143, 65 ). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 143, 65 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 143, 65 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr). - BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein …
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
b) Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört außerdem die substantiierte Darlegung aller Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; 154, 1 ; stRspr). - BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 07.11.2019 - 2 BvR 882/19
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Freihandelsabkommen …
- BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …
- BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62
Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges
- BVerfG, 24.02.2023 - 2 BvR 117/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung …
Mit seiner Verfassungsbeschwerde vom 4. Juni 2021 - 2 BvR 962/21 - wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021.a) In der zusammen mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhobenen Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 962/21 trägt der Beschwerdeführer darüber hinaus vor, dass die ihm angelasteten Regelverstöße während des Vollzugs nicht als abnorme sexuelle Verhaltensweisen zu qualifizieren seien.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. November 2021 - 2 BvR 962/21 - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.